Pressemeldungen

31.10.2012

Transplantationsgesetz hat erklärtes Ziel schon jetzt verfehlt

Zu der morgen in Kraft tretenden Änderung des Transplantationsgesetzes erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:

Berlin. „Selten hat sich die erklärte Absicht des Gesetzgebers so schnell überholt wie bei der Änderung des Transplantationsgesetzes. Eine breitere Akzeptanz für die Organspende war das erklärte Ziel. Doch das wird das Gesetz nicht leisten können. Voraussetzung dafür wäre gewesen, das Transplantationssystem auf ein solides, ethisches und nachvollziehbares Fundament zu stellen. Dazu konnten sich die politischen Entscheider nicht durchringen. Statt auf Fakten, Aufklärung und klare politische Verantwortung, setzt der Gesetzgeber auf Werbung und Emotion. Dass jetzt nach den bekannt gewordenen Auffälligkeiten genau diese Strategie ins Leere führt, ist nicht verwunderlich. Schließlich blieben die Themen Hirntodkriterien, Verteilungsgerechtigkeit und rechtsstaatliche Kontrolle außen vor. Das Ergebnis ist eine Enttäuschung für die schwerstkranken Menschen auf der Warteliste.“

Hintergrund

Die gemeinnützige Patientenschutzorganisation ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.