Pressemeldungen

21.03.2012

Transplantationsgesetzentwurf ist ein Placebo - Bahr gaukelt eine Lösung vor, die absehbar keinen Erfolg bringen wird

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz, der morgen im Bundestag diskutiert werden soll, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:

„Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird es nicht mehr Organspender geben als zuvor. Die zentralen Fragen bleiben nach wie vor unbeantwortet. Dabei wäre eine selbstbestimmte Entscheidung für Organspende der Bürger so wichtig. Wie sollen die frommen Worte des Ministers ´Gelegenheiten zu schaffen, sich mit dem Thema zu beschäftigen und den Menschen Sicherheit zu geben`, gelingen? Mit einem Datenschutzrecht, das ausgehöhlt wird und mit einer Kampagne, die lediglich auf Emotionen setzt ´Organspender sind Lebensretter` wird das nicht funktionieren. Seit mehr als 15 Jahren werden Fragen, Ängste und Sorgen sowohl der Bürger als auch der Leistungserbringer nicht ernst genommen. Dabei tut Aufklärung Not: Wer entscheidet über die Organvergabe? Was ist mit Widersprüchen zwischen einer Patientenverfügung und einem Organspendeausweis? Nichts dazu im neuen Gesetzentwurf. Das Thema ist zu wichtig, um in einem Placebo-Gesetz zu verpuffen. Deshalb haben sich die Patientenschützer in einer eigenen Stellungnahme heute erneut an die Mitglieder des Bundestags gewandt. Im Vorfeld der morgigen Debatte erinnern sie, dass jeder gewählte Vertreter sich diesem ethischen Thema stellen muss.“

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.