Pressemeldungen

16.10.2002

Urteil: Kranken-Kost für Peter K. muss nicht eingestellt werden - Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt Urteil

Traunstein / München. Heute hat das Landgericht Traunstein entschieden, dass ein Pflegeheim nicht dazu verpflichtet werden kann, das Pflegepersonal anzuweisen, die Ernährung eines Wachkomapatienten einzustellen. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt dieses Urteil. 1998 hatte der heute 37-jährige Peter K. versucht sich umzubringen. Seither ist er im Wachkoma und lebt in einem Pflegeheim in Kiefersfelden in Bayern. Nun will sein Vater, der gleichzeitig sein Betreuer ist, dass die Pflegenden seinen Sohn sterben lassen, weil dies dessen Willen entspräche. Die Kranken-Kost, die er über eine Sonde bekommt, soll eingestellt werden: Tod durch Verhungern. Doch die Pflegenden erleben ihn als Menschen, der lächelt und sich über Süßes freut. Sie wollen ihn nicht verhungern lassen – das Gerichtsurteil gibt ihnen Recht.

Sterbehilfe durch die Hintertür

Peter K. kann jetzt nicht mitteilen, was er will. Er hat auch nicht vorgesorgt, hat keine Patientenverfügung verfasst. Damit hätte er rechtzeitig festlegen können, was er in bestimmten Situationen will und was nicht. Weil keine Patientenverfügung vorlag, versuchte der Staatsanwalt, den mutmaßlichen Willen von Peter K. zu ermitteln. Monika Falkner, Juristin im Informationsbüro München der Deutschen Hospiz Stiftung: „Wirkliche Selbstbestimmung lässt sich mit einer rechtzeitig verfassten und wirksamen Patientenverfügung wahren. Dann muss nicht aufgrund eines mutmaßlichen Willens über Tod und Leben entschieden werden.“ Über die Stiftung mit Sitz in Dortmund kann jeder die Medizinische Patientenanwaltschaft – die juristisch abgesicherte Patientenverfügung - bekommen. Wichtig ist es, umfassend informiert zu sein.

Falkner: „Allerdings warnen wir als Patientenschützer vor Sterbehilfe durch die Hintertür.“ Es muss dabei bleiben, dass jeder essen und trinken darf. Es sei denn, er hat es verbindlich anders festgelegt. Eine Beweislastumkehr wäre fatal. Das hieße, Schwerstkranke müssten Essen und Trinken extra einfordern: Kostendrückern im Gesundheitssystem könnte Tür und Tor geöffnet werden.

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist Sprachrohr der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie hat über 50 000 Förderer und Mitglieder. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen.