Pressemeldungen

26.09.2000

Wirtschaftlichkeit darf kein Kriterium für Behandlungsabbruch sein - Stiftung bewertet Diskussion des Juristentags

Leipzig/Dortmund. "Richtige Ansätze mit schalem Beigeschmack" sieht Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, in dem Gutachten zum 63. Deutschen Juristentag, der heute (26.9.) in Leipzig eröffnet wird. Im Mittelpunkt stehen "Zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens". Konkret: Wie ist mit so genannten Patientenverfügungen umzugehen? Wenn in dieser Diskussion die Patientenautonomie in Behandlungsfragen durch eine ärztliche Indikation begrenzt werden soll, die "keineswegs nur von medizinisch-naturwissenschaftlichen Kriterien abhängt", sondern bei der auch "wirtschaftliche Gesichtspunkte innerhalb des ‚medizinischen Korridors' legitim" sind, schrillen bei der Deutschen Hospiz Stiftung die Alarmglocken. "Gerade bei den Ansprüchen Sterbender darf dem Kostendruck im Gesundheitswesen nicht nachgegeben werden", fordert Brysch. Die Gefahr: Juristen könnten ungewollt den Weg für Euthanasie-Befürworter bereiten. Besonders kritisch ist, dass der Gutachter Professor Dr. Jochen Taupitz künstliche Ernährung zu den einwilligungspflichtigen Behandlungen zählt. Demnach müsste jeder Patient ausdrücklich einwilligen, per Magensonde oder Infusion ernährt zu werden. Diese Beweislastumkehr zu propagieren heißt "demente Patienten notfalls verhungern zu lassen", kritisiert Monika Schweihoff, Ärztin der Deutschen Hospiz Stiftung, die Juristen.

Aktiv für Lebensqualität statt "passive Sterbehilfe"

Vielmehr geht es um Lebensqualität bis zuletzt. Taupitz definiert passive Sterbehilfe denn auch ganz im Sinne der Deutschen Hospiz Stiftung. Ärztliches Handeln in der Sterbebegleitung darf nicht passiv sein, sondern heißt aktive Therapieveränderung hin zu Hospizarbeit und Palliativmedizin. "Hier wird die Linie nachvollzogen, die die Bundesärztekammer vor zwei Jahren auf Drängen der Stiftung vorgegeben hat", freut sich Schweihoff. Zu begrüßen ist auch die Ablehnung von aktiver Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid.

Praktikable Patientenverfügungen statt neuer Gesetzesbürokratie!

Im Gutachten wird nicht deutlich, dass Patientenverfügungen nicht nur der Selbstbestimmung der Menschen, sondern auch dem verfassungsrechtlich gleichberechtigten Schutz des Lebens dienen. Um das Verfassen dieser Dokumente auch für Nicht-Juristen praktikabel zu machen, schlägt die Stiftung die Medizinische Patientenanwaltschaft vor. Statt noch mehr Bürokratie durch Gesetze fordert sie Mindestbestandteile für die Validität. Informationen gibt es beim Schmerz- und Hospiztelefon unter der Telefonnummer 02 31 / 73 80 73-0 und unter www.hospize.de im Internet.