Pressemeldungen

23.05.2000

Wittert Pharmakonzern das Geschäft mit dem Tod? Deutsche Hospiz Stiftung: Kein Patent für Euthanasie-Cocktail!

München/Dortmund. Erneut steht das Europäische Patentamt im Zentrum eines Skandals: Es erlaubt die Zulassung eines Killer-Cocktails. Dagegen protestiert die Deutsche Hospiz Stiftung, die ihren Sitz in Dortmund hat. Am heutigen Dienstag verhandelt das Amt öffentlich über Einsprüche gegen ein bereits gültiges Patent zum Töten - auch von Menschen. Entwickelt wurde das so genannte "Euthanasie-Compositions" in den USA, durch Geld des Pharma-Unternehmens Hoechst. "In Deutschland darf das Töten von Menschen nie wieder legal sein!", empört sich Eugen Brysch, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Hospiz Stiftung. Seine Furcht ist begründet: Das Patent öffnet Tür und Tor dafür, eines Tages angeblich "unwertes Leben" zu vernichten. Die Pharma-Industrie steht dazu schon in den Startlöchern, wittert wohl schon das Geschäft mit dem Tod von Menschen. Die Deutsche Hospiz Stiftung als Anwalt der Schwerstkranken aber bietet eine Alternative zum Töten Leidender. Brysch: "Auch Sterbende können - begleitet von qualifizierten Hospizdiensten - ihre letzte Lebensphase in Würde verbringen. Mit professioneller Schmerztherapie, Pflege und menschlicher Zuwendung."

Deutsche Hospiz Stiftung als Prozessbeobachter vor Ort

Hinter der Patentnummer EP 0 516 811 B verstecken sich tödliche Substanzen, entwickelt eigentlich für den Gebrauch an Tieren. Die amerikanische "Michigan State University" aber behält sich ausdrücklich auch den Gebrauch zum Töten von Menschen vor. Das will sie nun gegen mehrere Einsprüche durchsetzen. Die Deutsche Hospiz Stiftung warnt: "Es darf unter keinen Umständen ein Patent zum Töten von Menschen geben!" Erst kürzlich hatte das Europäische Patentamt schon - angeblich aus Versehen - ein Patent auf manipulierte menschliche Embryonen erteilt. Den Skandal um den Killer-Cocktail hatte die Deutsche Hospiz Stiftung bereits im Früh-jahr 1998 öffentlich gemacht. Nun steht endlich die Entscheidung über die Einsprüche an. Die Stiftung wird als Prozessbeobachter vor Ort sein.

Achtung: Über die Einsprüche wird öffentlich verhandelt am: Dienstag, den 23. Mai 2000, ab 9.00 Uhr im Europäischen Patentamt, Saal 103, Erhardtstr. 27, in 80331 München.