Pressemeldungen

26.01.2011

Zur Patientenverfügung in der Neufassung der

"Wenn die christlichen Kirchen in Deutschland Hilfe suchenden Menschen eine Handreichung für eine Patientenverfügung anbieten, dann ist dies zu begrüßen. Ebenso haben wir als Patientenschutzorganisation Verständnis dafür, dass dieses, von den Kirchen angebotene Vorsorgemodell, den ethischen Überzeugungen der Verfasser entspricht. So ist es nicht überraschend, dass sich die heute vorgestellte christliche Patientenverfügung auf zwei Bereiche konzentriert: Zum einen auf den aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbaren Sterbeprozess, zum anderen auf das Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit. Auf diese Beschränkung der Reichweite, die sich weder aus dem Patientenverfügungsgesetz noch aus dem BGH-Sterbehilfe-Urteil des Jahres 2010 ergibt, geht das Standardformular der Kirchen nicht ein. Jedoch werden in diesem Behandlungen als Optionen angeboten, die weder im Sterbeprozess noch im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit indiziert sind und daher schon heute den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen können. Die künstliche Flüssigkeitszufuhr beispielsweise kann bei Sterbenden eine Qualen verursachende Behandlung darstellen. Ihre Reduzierung ist nach palliativmedizinischen Gesichtspunkten keine Option, sondern ein Gebot ärztlicher Begleitung. Für die in der Praxis weitaus gewichtigere Situation einer demenziellen Erkrankung werden keine überzeugenden Hinweise für eine Patientenverfügung gegeben, die den Menschen die Möglichkeit bietet, Behandlungen abzulehnen oder gar gewünschte Behandlungen einzufordern. Entsprechendes gilt auch für die Ausführungen zum so genannten Wachkoma. Ohne Not setzen sich die christlichen Kirchen dem Vorwurf aus, eine Broschüre anzubieten, die den Menschen keine wirkliche Hilfe beim Erstellen ihrer Vorsorgedokumente ist und die in der Praxis kaum schwierige Fälle lösen wird."

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.