Pressemeldungen
19.03.2013
Ärztliche Orientierungshilfe löst das Dilemma bei Patientenverfügungen und Organspende nicht
Zu der heute vorgestellten Orientierungshilfe für Ärzte über das Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Berlin. „Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßt die Orientierungshilfe der Bundesärztekammer. Es ist gut, dass der häufige Widerspruch zwischen Patientenverfügung und dem Willen zur Organspende erkannt und diskutiert wird. Das Dilemma wird die Bundesärztekammer aber nicht lösen können. Denn nicht der Arzt verfasst die Patientenverfügung, sondern der Patient selbst. Eine Beratung hat der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Die Orientierungshilfe kann auch den vom Gesetzgeber geschaffenen Widerspruch zwischen Angehörigen und Bevollmächtigten nicht lösen. Während der Angehörige Ansprechpartner bei der Organspende ist, setzt der Bevollmächtigte den Willen des Patienten durch. Angehörige und Bevollmächtigte sind nicht immer dieselben Menschen.“
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.
Berlin. „Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßt die Orientierungshilfe der Bundesärztekammer. Es ist gut, dass der häufige Widerspruch zwischen Patientenverfügung und dem Willen zur Organspende erkannt und diskutiert wird. Das Dilemma wird die Bundesärztekammer aber nicht lösen können. Denn nicht der Arzt verfasst die Patientenverfügung, sondern der Patient selbst. Eine Beratung hat der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Die Orientierungshilfe kann auch den vom Gesetzgeber geschaffenen Widerspruch zwischen Angehörigen und Bevollmächtigten nicht lösen. Während der Angehörige Ansprechpartner bei der Organspende ist, setzt der Bevollmächtigte den Willen des Patienten durch. Angehörige und Bevollmächtigte sind nicht immer dieselben Menschen.“
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.