Pressemeldungen

28.06.2016

Pflegestärkungsgesetz III: Beratung ohne ausreichende Angebote läuft ins Leere

Zur heutigen Verabschiedung des Dritten Pflegestärkungsgesetzes im Bundeskabinett erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. "Pflegebedürftige und Angehörige brauchen Beratung aus einer Hand, um sich im Pflegedschungel zurecht zu finden. Deshalb benötigen wir mehr Pflegestützpunkte, die dies bündeln. Doch Beratung ohne passgenaue und ausreichende Angebote läuft ins Leere. Darauf gibt das neue Pflegestärkungsgesetz keine Antwort. Das Problem zeigen die Beispiele der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege. In 2014 wurde Verhinderungspflege nur von 106.700 Leistungsempfängern in Anspruch genommen, die Kurzzeitpflege gar nur in 20.300 Fällen. Anspruchsberechtigt sind jedoch die rund 1,86 Millionen Pflegebedürftigen, die zuhause betreut werden. Auch die Angebote zur Pflege- und Familienpflegezeit sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ohne eine staatliche Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld sind sie für berufstätige Pflegepersonen nicht attraktiv.
Im Kampf gegen den Pflegebetrug reichen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht aus. Den Prüfern werden weiterhin wichtige Instrumente fehlen, um Betrüger aufzuspüren. Daher muss Bundesgesundheitsminister Gröhe nachbessern. Für Pflegeleistungen muss eine elektronische Abrechnung verbindlich vorgeschrieben werden. Ebenso ist für jeden Versicherten künftig eine einheitliche lebenslange Patientennummer nötig. Ohne weitere Maßnahmen wird es nicht gelingen, den Pflegebetrug bei der Wurzel zu packen."

 

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.