Patientenverfügung und Vollmacht

Jede volljährige Person sollte eine Patientenverfügung, eine Vollmacht und eine Betreuungsverfügung haben. Auch Sie – egal, ob sie kerngesund sind oder bereits Vorerkrankungen haben.

Jeder wünscht sich, möglichst gesund alt zu werden, aber niemand weiß, was das Leben bringt. Es kann Situationen geben, in denen innerhalb kürzester Zeit die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen, verloren geht: zum Beispiel durch einen Unfall oder einen Schlaganfall.

Kann man dem Patienten helfen, ihn stabilisieren und rehabilitieren, ist alles gut. Was aber tun, falls dauerhaft kein umweltbezogenes Leben mehr möglich ist und der Patient ohne lebenserhaltende Maßnahmen nicht weiterleben kann?

Das einzige, was dann zählt, ist der Patientenwille. Wie dachte der Kranke über eine solche Situation? Welche Behandlungen fordert er für sich ein? Was lehnt er ab? Wer soll für ihn Entscheidungen treffen? Diese Fragen muss jeder Mensch ganz persönlich für sich beantworten – in seiner Patientenverfügung, seiner Vorsorgevollmacht und seiner Betreuungsverfügung.

Bei einem so wichtigen Thema sollte man sich Unterstützung holen. Falsche Formulierungen, Ungenauigkeiten oder stereotype Vordrucke sind Fallstricke. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bietet Ihnen fachkundige Beratung, die Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente und vieles mehr rund um das Thema an.

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