Pressemeldungen

01.12.2016

Pflegestärkungsgesetz: PSG III geht nicht weit genug

Zum heute im Bundestag verabschiedeten Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Niemand weiß in seiner Stadt, ob Pflegekassen, Pflegedienste oder Pflegestützpunkte für die Pflegeberatung verantwortlich sind. Auch mit dem neuen Gesetz wird nicht für Klarheit gesorgt. Zudem erfahren Pflegebedürftige und Angehörige weiterhin nicht, wie effektiv vor Ort beraten und versorgt wird. Dazu fehlen detaillierte Jahresberichte von jeder Pflegeberatung. Sehr halbherzig ist auch der Kampf gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege. Es gibt keine Möglichkeit, anonyme Hinweisgeber zu schützen. Ebenso fehlt eine einheitliche Patientennummer in der Kranken- und Pflegeversicherung. So wird die organisierte Kriminalität kaum zu stoppen sein."

 

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.