Pressemeldungen

17.05.2017

Sterbehilfe: Begründung des Bundesverwaltungsgerichts schwammig

Zur heutigen Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über den Zugang zu Mitteln zur Selbsttötung erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Dem Bundesverwaltungsgericht ist es nicht gelungen, sein Urteil vom 2. März 2017 praxistauglich zu belegen. Die Begründung bleibt schwammig. Weiterhin ist unklar, was eine schwere, unheilbare Erkrankung unter unerträglichem Leidensdruck ist, wo die Palliativmedizin nicht mehr helfen kann und wo es keine zumutbare Möglichkeit gibt, das Sterben herbeizuführen. Mit diesen unbestimmten Rechtsbegriffen soll jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über Leben und Tod entscheiden. Das ist praktisch und ethisch unverantwortbar. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe muss das durch einen Nichtanwendungserlass verhindern. Schließlich hat der Bundestag noch im Jahr 2015 eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen. Zudem werfen die Richter zwei grundsätzlich verschiedene Handlungen in einen Topf: Die ethischen Entscheidungen, einen Behandlungsabbruch auf Wunsch des Patienten herbeizuführen, haben nichts zu tun damit, staatlich organisiert ein Mittel zur Selbsttötung zu vergeben. Auch verschweigt das Bundesverwaltungsgericht, dass dieses Verfahren von einer Sterbehilfeorganisation vorangetrieben worden ist.“


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.