Pressemeldungen

12.08.2016

Urteil: Bundesverfassungsgericht lässt Schwerstkranke auf der Warteliste allein

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, eine Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz bei Organtransplantation nicht anzunehmen, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

„Die Schwerstkranken auf der Warteliste lässt das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung allein. Kein Wort zum willkürlichen Umgang von Transplantationszentren bei Wartelistenentscheidungen. Auch künftig bleibt unklar, vor welchem Gericht die Rechtssuchenden um Rechtsschutz nachsuchen können. Zwar gestehen auch die Verfassungsrichter diesen Mangel ein, sie sorgen aber nicht für Klarheit. Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, hier Klarheit zu schaffen. Der Rechtsweg für Patienten muss im Transplantationsgesetz festgelegt werden. Hier allein auf das Eilverfahren abzustellen und dann dem Gericht zu überlassen, ob es zuständig sei, ist für Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen eine Zumutung. Schließlich gibt es im Eilverfahren von Gericht zu Gericht unterschiedliche Fristen.“


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.