Verleihung des Arnold-Janssen-Preises: Bürgermeister der Stadt Goch, Karl-Heinz Otto (von links), Vorstand Eugen Brysch, Schirmherrin Uschi Glas, Ehrenvorsitzender des Stiftungsrats, Prof. Friedhelm Farthmann.
Etappen und Erfolge
Patientenverfügungsgesetz verabschiedet
Juni 2009
Das jahrelange Ringen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat sich gelohnt: Der Bundestag hat am 18. Juni ein Patientenverfügungsgesetz beschlossen Damit sind Leitplanken eingezogen, an denen sich Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter orientieren können. Dass der bisherige ethische Wildwuchs nun eingedämmt ist, beruht auch auf dem Einsatz der vielen Menschen, die sich an der Stiftungs-Kampagne „Patientenverfügungsgesetz jetzt!“ beteiligt haben. Da das Gesetz die Bedeutung von individueller Beratung ignoriert, ist allerdings nicht sichergestellt, dass alle Verfügungen den Ansprüchen des neuen Gesetzes gerecht werden. Die Deutsche Hospiz Stiftung rät deshalb, die eigene Vorausverfügung, die ohne Beratung entstanden ist, genau zu prüfen.