Verleihung des Arnold-Janssen-Preises: Bürgermeister der Stadt Goch, Karl-Heinz Otto (von links), Vorstand Eugen Brysch, Schirmherrin Uschi Glas, Ehrenvorsitzender des Stiftungsrats, Prof. Friedhelm Fahrtmann.
Etappen und Erfolge 2020
Etappen und Erfolge 2016 - 2020
Dezember 2020 - Priorisierung zum Start der Corona-Impfkampagne
Noch vor Start der Impfkampagne war klar, dass die Vakzine zunächst knapp sein werden. Deshalb forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz hier schon früh eine Priorisierung mit Fokus auf Hochbetagte, Pflegebedürftige und Schwerstkranke. Zwar folgte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diesem Appell, fasste die Prioritätsgruppen jedoch zu weit. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz drängte auf umgehende Korrekturen, wodurch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen über Nacht in die zweite Kategorie vorrückten.
August 2020 - Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
In einer Stellungnahme hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beurteilt. Darin stellte sie klar, dass individuelle Vollmachten und Patientenverfügungen weiterhin zentrale Instrumente zur Durchsetzung des Patientenwillens bleiben. Statt einer solchen Vertretungsregelung, braucht es eine öffentlich wirksame Kampagne für die Stärkung von Vorsorgedokumenten.
Juni 2020 - Gesetzvorschlag für einen neuen § 217 „Förderung der Selbsttötung“
Nach einem Aufruf des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn legte die Deutsche Stiftung Patientenschutz einen Gesetzentwurf für einen neuen Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch vor. Dieser orientiert sich eng am Karlsruher Urteil und stellt den Schutz des Selbstbestimmungsrechts in den Mittelpunkt.
Juni 2020 - Anhörung im Gesundheitsministerium zu Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nahm im Gesundheitsausschuss Stellung zum Gesetzentwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) und legte dessen Schwachstellen offen. Zum einen hat der Medizinische Dienst bei der Beurteilung der Versorgungsqualität weiterhin zu viel Spielraum. Andererseits unterbindet der Vorschlag keinesfalls kriminelle Strukturen in der Intensivpflege.
März 2020 - Forderung nach Corona-Schutzkonzepten für Pflegeeinrichtungen
Anders als die Politik erkannte die Deutsche Stiftung Patientenschutz schnell, dass das Corona-Virus am stärksten in Pflegeheimen wütet. Zudem schotteten sich viele Pflegeheime aus Angst vor Ketteninfektionen ab. Doch zahlreiche Bewohner starben nicht an Covid-19, sondern an Einsamkeit. Durch den hier vehementen Einsatz wurde die Deutsche Stiftung Patientenschutz schnell zur Anlaufstelle vor allem für verzweifelte Angehörige und konnte sowohl Trost als auch wertvolle Hilfe leisten.
Februar 2020 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Suizidassistenz
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz verstößt. Das Urteil hat dem Gesetzgeber nun eine Neuregelung freigestellt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt davor, dass durch diese Entscheidung jedermann zu jeder Zeit Suizidassistenz anbieten kann. Zudem erhöht sich der Druck auf einsame, alte und schwache Menschen.
September 2019 - Anhörung im Gesundheitsministerium zu Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz
Auf Einladung des Gesundheitsministeriums nimmt die Deutsche Stiftung Patientenschutz zum Gesetzentwurf des Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz Stellung. Darin fordert sie, den Gesetzentwurf dringend zu überarbeiten. Denn andernfalls wird tief in die Freiheitsrechte der schwerstkranken Menschen eingegriffen, da die Intensivpflege in den eigenen vier Wänden praktisch verhindert wird. Dies ist für die Patienten und ihre Angehörigen untragbar. Es gilt zu garantieren, dass alle Versorgungsformen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Nur der Betroffenen darf frei entscheiden, ob er zuhause, in einer Wohneinheit oder einem Pflegeheim leben möchte. Zudem sind die Qualitätsanforderungen an Anbieter für Intensivpflege zu erhöhen und die Kontrollen zu verschärfen.
Juni 2019 - Stellungnahme zu Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Organspende
In einer Stellungnahme hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz die beiden Gesetzentwürfe zur Neuregelung des Organspendesystems bewertet. Darin macht sie deutlich, dass eine Widerspruchsregelung die Vertrauenskrise in der Organspende noch weiter verschärfen kann und lehnt diesen Entwurf daher ab. Der Entwurf zur Entscheidungslösung geht dagegen in die richtige Richtung. Entscheidend sind für die Patientenschützer in jedem Fall, neutrale Informationen und ergebnisoffene Beratung. Aufgrund dieser Stellungnahme wurde der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, als Einzelsachverständiger in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages gehört.
Mai 2019 - Umfrage zur Gerechtigkeit des Organspendesystems
Anlässlich der aktuellen Organspende-Debatte legt die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Ergebnisse einer repräsentativen Kantar-Umfrage zum Thema Organspende vor. Darin wird deutlich, dass die Organspendekrise auch eine Vertrauens- und Gerechtigkeitskrise ist. Denn nur die Hälfte der Bundesbürger hält das Transplantationssystem in Deutschland für gerecht. Das Vertrauen in die Gerechtigkeit ist aber eine Voraussetzung für eine positive Stimmung bei der Organspende. Daher fordern die Patientenschützer Bundesregierung und Bundestag auf, endlich Verantwortung für die Gerechtigkeit im Transplantationsgesetz zu übernehmen. Nur durch Aufgeklärtheit und Transparenz kann auch die Organspendebereitschaft erhöht werden.
Januar 2019 - Anhörung im Gesundheitsausschuss zu Gesetzentwurf „Organspende“
In der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ begrüßt die Deutsche Stiftung Patientenschutz grundsätzlich, dass die Organisation und Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert werden sollen. Gleichzeitig mahnen die Patientenschützer, dass die Patientenrechte in jedem Fall gewahrt werden müssen. Zudem bemängelt die Stiftung, dass der notwendige grundlegende Umbau des gesamten Transplantationssystems nicht angegangen wird. Sie fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Transplantationsgesetzes einzuleiten. Die Verantwortung für das Transplantationssystem muss auf eine staatliche Institution übertragen werden.
Oktober 2018 - Anhörung im Gesundheitsausschuss zu Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Auf Einladung des Gesundheitsausschusses des Bundestages nimmt die Deutsche Stiftung Patientenschutz zum geplanten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Stellung. Sie bemängelt, dass der Gesetzgeber in der stationären Altenpflege nur mit 13.000 zusätzlichen Pflegekräften plant. Die geplante Regelung entlastet die 780.000 Pflegebedürftigen in Heimen zudem in keiner Weise. Die Patientenschützer fordern daher, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichten muss, die rund 300 Euro für die medizinische Behandlungspflege pro Bewohner an die Heime zu zahlen. Denn bei Pflegebedürftigen zuhause werden diese Kosten auch komplett von der Krankenversicherung getragen.
August 2018 - Eckpunkte für gesetzliche Regelung ambulanter Pflegeverträge
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz setzt sich dafür ein, die Rechte von Pflegebedürftigen bei ambulanten Pflegeverträgen gezielt zu stärken. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Denn die gesetzlichen Anforderungen an solche Verträge zwischen ambulanten Pflegediensten und Pflegebedürftigen sind lückenhaft. Die Patientenschützer fordern daher, ein eigenständiges Bundesgesetz, das dem „Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen“ (WBVG) für die stationäre Pflege vergleichbar ist. Für dieses neue Gesetz zur Regelung ambulanter Pflegeverträge stellt die Stiftung konkrete Eckpunkte vor.
Februar 2018 - Einheitliche Telefonnummer für Terminservicestellen im Koalitionsvertrag
Seit Anfang 2016 bestehen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen zur einfachen Vermittlung von dringlichen Facharztterminen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert von Beginn an unnötige Hürden für die Patientinnen und Patienten. So gibt es weder eine bundesweit einheitliche Rufnummer noch nutzerfreundliche Servicezeiten. Die Forderung der Patientenschützer nach einem bundesweit einheitlichen Angebot hat die Koalition von Union und SPD nun aufgegriffen und in ihrem Koalitionsvertrag verankert.
Dezember 2017 - Urteil: Heimbetreiber sind nach Zwangsschließung schadenersatzpflichtig
Das Bonner Amtsgericht urteilt, dass Heimbetreiber nach einer Zwangsschließung wegen gravierender Pflegemängel schadenersatzpflichtig sind. Im konkreten Fall waren Heimbewohner gezwungen, wegen der kurzfristigen Schließung ihrer Einrichtung durch die Heimaufsicht umzuziehen. Vielfach in ein teureres Pflegeheim. Für die Patientenschützer war nicht hinnehmbar, dass allein die Bewohner für die Mehrkosten aufkommen sollten. Deshalb hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz das Prozesskostenrisiko übernommen und eine Bewohnerin sowie deren Angehörige bei einer Klage unterstützt. Nun haben sie Recht bekommen. Die Mehrkosten für den Umzug und beim Eigenanteil hat allein der Heimbetreiber zu tragen.
Mai 2017 - Anhörung im Gesundheitsausschuss: „Eine Lobby für die Pflege“
Auf Einladung des Gesundheitsausschusses des Bundestages nehmen die Patientenschützer zu Arbeitsbedingungen und Mitspracherechten in der Pflege Stellung. Als Sachverständige in der Anhörung machen sie sich hier für die Einführung bundeseinheitlicher Personalschlüssel und mehr Mitsprache für Pflegebedürftige und Pflegekräfte stark.
März 2017 - Anhörung im Rechtsausschuss zu Vertretungsrecht für Ehegatten
Als Sachverständige bei der Ausschussanhörung im Bundestag empfehlen die Patientenschützer, auf eine gesetzliche Regelung zur Vertretungsbefugnis für Ehe- und Lebenspartner zu verzichten. Sie warnen davor, dass ein solches Vorhaben Missbrauchsrisiken schafft und das Recht auf Selbstbestimmung einschränkt. Die Patientenschützer fordern daher eine Stärkung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Oktober 2016 - Rechtsgutachten medizinische Behandlungspflege
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz legt ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling und der Sozialrechtlerin Prof. Dr. Anne Schäfer zur medizinischen Behandlungspflege vor. Während diese Leistungen in der ambulanten Pflege von der Krankenkasse finanziert werden, gelten sie in Pflegeheimen mit den Pauschalbeträgen der Pflegeversicherung als abgegolten. In der Praxis müssen pflegebedürftige Heimbewohner die Behandlungspflege somit über ihren Eigenanteil aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass es für diese Ungleichbehandlung keine hinreichende Rechtfertigung gibt und verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
Juni 2016 - Deutscher Bundestag schließt Gesetzeslücke zu Korruption im Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag schafft einen Straftatbestand für Korruption im Gesundheitswesen und schließt damit eine Gesetzeslücke. Im Jahr 2015 hatte der Bundesgerichtshof entschieden: Kassenärzte machen sich nicht wegen Korruption strafbar, wenn sie Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen. Die Patientenschützer setzten sich für eine Gesetzesänderung ein, denn Patienten müssen darauf vertrauen können, dass ihr Wohl und nicht die Gewinnmaximierung des Arztes im Vordergrund steht.