Verleihung des Arnold-Janssen-Preises: Bürgermeister der Stadt Goch, Karl-Heinz Otto (von links), Vorstand Eugen Brysch, Schirmherrin Uschi Glas, Ehrenvorsitzender des Stiftungsrats, Prof. Friedhelm Farthmann.

Etappen und Erfolge

Wir blicken auf 28 Jahre erfolgreiche Stiftungsarbeit zurück – ein guter Grund, die Zukunft mutig in Angriff zu nehmen.

Auf diesen Seiten finden Sie Meilensteine seit der Stiftungsgründung im Jahr 1995:

Dezember 2022 - Brief an Ministerpräsidenten der Länder zu Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige

Vor ihren letzten Beratungen des Jahres richtete sich die Deutsche Stiftung Patienten mit einem eindringlichen Appell an die Ministerpräsidenten der Länder.  So wurden die Landeschefs aufgefordert, den Schutzschild für Hochbetagte, Schwerstkranke und Pflegebedürftigen zu stärken anstatt weiter zu schwächen.

November 2022 - Brief an Mitglieder des Rechtsausschusses zur gesetzlichen Neuregelung der geschäftsmäßigen Suizidassistenz

Anlässlich einer Bundestagsanhörung hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Mitgliedern des Rechtsausschusses ihre Sichtweise dargelegt. Dabei wurde darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nicht zwingend mit einer Neuregelung der geschäftsmäßigen Suizidassistenz beauftragt hat. Sollte diese dennoch realisiert werden, muss die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt werden und der Schutz vor Fremdbestimmung gewährleistet sein.

Oktober 2022 - 60. Jubiläum des Kuratoriums Deutsche Altershilfe e.V.

Stiftungsvorstand Eugen Brysch war zu Gast beim 60. Jubiläum des Kuratoriums Deutsche Altershilfe e.V. Diese Gelegenheit nutzte er um auf die mangelhafte Hospiz- und Palliativbegleitung in der stationären Altenpflege aufmerksam zu machen. Denn Sterbende in Pflegeheimen müssen hier den gleichen Anspruch haben wie Sterbende in Hospizen.

September 2022 - Brief an Bundestagsabgeordnete zum BGH-Urteil in Sachen Tötung auf Verlangen

Infolge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz an ausgewählte Bundestagsabgeordnete gewandt. Denn in seiner Entscheidung hat der BGH die aktive Tötungshandlung durch eine andere Person gebilligt. Die Trennschärfe hin zum § 216 StGB, Tötung auf Verlangen, gefährlich verwässert. Deshalb hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz hier eine gesetzgeberische Klarstellung gefordert.

August 2022 - Robert Koch-Institut soll Schnelltests prüfen

Nach Aufdeckung zahlreicher Betrugsfälle bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests, sollte das Robert Koch-Institut (RKI) die Prüfung der Plausibilität übernehmen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz meldete per Stellungnahme große Zweifel an, ob das RKI dieser Mammutaufgabe personell und fachlich gewachsen ist.

Mai 2022 - Teilnahme am Gesundheitsausschuss zum Einsatz von PCR-Bürgertests

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, nahm an einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages teil. Anlass war ein Antrag der Linkspartei auf anlasslose PCR-Bürgertests. Eugen Brysch lenkte hier den Blick auf Hochbetagte, Pflegebedürftige und Schwerstkranke, die es besonders zu schützen gilt. Er forderte, diesen Menschen eine zügige zuverlässige PCR-Testung zu ermöglichen.

März 2022 - Stellungnahme zur Fortführung der Bürgertestung bis zum 31. Dezember 2022

Eigentlich sollten die Corona-Bürgertests zum 28. Februar auslaufen. Doch angesichts hoher Inzidenzen und grassierender Omikron-Varianten setzte sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz für eine Verlängerung bis Ende des Jahres ein. So konnte eine zweimonatige Verlängerung der kostenlosen Testung für jedermann erreicht werden.

Dezember 2021 - Vorstand erneut im Amt bestätigt

Eugen Brysch ist als Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz im Amt bestätigt worden. Der Stiftungsrat hat ihn einstimmig für weitere fünf Jahre an die Spitze der Patientenschutzorganisation gewählt. Damit geht er in seine dritte Amtszeit.

Juni 2021 - Pflegereform entpuppt sich als Nachteil für alle Pflegebedürftigen

Die am 2. Juni vom Bundeskabinett beschlossene Pflegereform sah unter anderem Zuschüsse für Pflegeheimbewohner gestaffelt nach der Aufenthaltsdauer vor. Doch die Deutsche Stiftung Patientenschutz entlarvte das Gesetz als Nachteil für alle Pflegebedürftigen. Weder gab es einen Pflegegeld-Zuschlag für daheim versorgte Menschen noch wurden Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege erhöht. Selbst die finanzielle Lage von Pflegeheimbewohnern hat sich in den ersten zwei Jahren nach Einzug nicht verbessert.

März 2021 - Forderung nach Ende der Isolation von geimpften Pflegeheimbewohnern

Trotz hoher Impfquote wurden die Grundrechte von Pflegeheimbewohnern weiter beschnitten. Doch weitreichende Kontaktbeschränkungen widersprachen dem Ziel der Impfstrategie und waren nicht nötig. Stattdessen forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz in einer Stellungnahme eine bundesweit geltende tägliche Testpflicht für Mitarbeiter in der stationären Altenpflege. Zudem sorgte sie in konkreten Fällen dafür, dass Besuchsverbote fallen gelassen wurden.

Februar 2021 - Forderung nach Einhaltung der Impfpriorisierung

Aufgrund von Vakzin-Knappheit bestand bei der Corona-Impfung zunächst eine Priorisierung. Doch anstatt zu allererst die schwächsten und verletzlichsten Menschen zu schützen, weichten die Bundesländer schnell von der gesetzlich festgelegten Reihenfolge ab. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass ein Verstoß hier nicht mal als Ordnungswidrigkeit galt und forderte strafrechtliche Konsequenzen.

Dezember 2020 - Priorisierung zum Start der Corona-Impfkampagne

Noch vor Start der Impfkampagne war klar, dass die Vakzine zunächst knapp sein werden. Deshalb forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz hier schon früh eine Priorisierung mit Fokus auf Hochbetagte, Pflegebedürftige und Schwerstkranke. Zwar folgte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diesem Appell, fasste die Prioritätsgruppen jedoch zu weit. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz drängte auf umgehende Korrekturen, wodurch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen über Nacht in die zweite Kategorie vorrückten.

August 2020 - Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

In einer Stellungnahme hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beurteilt. Darin stellte sie klar, dass individuelle Vollmachten und Patientenverfügungen weiterhin zentrale Instrumente zur Durchsetzung des Patientenwillens bleiben. Statt einer solchen Vertretungsregelung, braucht es eine öffentlich wirksame Kampagne für die Stärkung von Vorsorgedokumenten.

Juni 2020 - Gesetzvorschlag für einen neuen § 217 „Förderung der Selbsttötung“

Nach einem Aufruf des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn legte die Deutsche Stiftung Patientenschutz einen Gesetzentwurf für einen neuen Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch vor. Dieser orientiert sich eng am Karlsruher Urteil und stellt den Schutz des Selbstbestimmungsrechts in den Mittelpunkt.

Juni 2020 - Anhörung im Gesundheitsministerium zu Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nahm im Gesundheitsausschuss Stellung zum Gesetzentwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) und legte dessen Schwachstellen offen. Zum einen hat der Medizinische Dienst bei der Beurteilung der Versorgungsqualität weiterhin zu viel Spielraum. Andererseits unterbindet der Vorschlag keinesfalls kriminelle Strukturen in der Intensivpflege.

März 2020 - Forderung nach Corona-Schutzkonzepten für Pflegeeinrichtungen

Anders als die Politik erkannte die Deutsche Stiftung Patientenschutz schnell, dass das Corona-Virus am stärksten in Pflegeheimen wütet. Zudem schotteten sich viele Pflegeheime aus Angst vor Ketteninfektionen ab. Doch zahlreiche Bewohner starben nicht an Covid-19, sondern an Einsamkeit. Durch den hier vehementen Einsatz wurde die Deutsche Stiftung Patientenschutz schnell zur Anlaufstelle vor allem für verzweifelte Angehörige und konnte sowohl Trost als auch wertvolle Hilfe leisten.

Februar 2020 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Suizidassistenz

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz verstößt. Das Urteil hat dem Gesetzgeber nun eine Neuregelung freigestellt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt davor, dass durch diese Entscheidung jedermann zu jeder Zeit Suizidassistenz anbieten kann. Zudem erhöht sich der Druck auf einsame, alte und schwache Menschen.