Pressemeldungen

06.11.2015

Suizidbeihilfe: Bundestag trifft weise Entscheidung

Zum Beschluss des Deutschen Bundestages, die organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. „Der Deutsche Bundestag hat heute eine klare und weise Entscheidung getroffen. Der organisierten Suizidbeihilfe wird das Handwerk gelegt, die Hilfe zum Suizid im Einzelfall bleibt weiterhin straffrei. Diese gute Nachricht bedeutet keinesfalls den Verlust von Selbstbestimmung. Vielmehr ist das überzeugende Votum ein wichtiges Signal insbesondere an pflegebedürftige, depressive, alte und kranke Menschen. Für sie gibt es nicht nur die Entscheidung zwischen Maximaltherapie und Lebensbeendigung. Zudem wird die organisierte Suizidassistenz nicht Teil ärztlicher Therapie. Jedoch bleibt der Auftrag an die Mediziner klar: Der Patient allein entscheidet über die Therapie - selbst wenn diese Entscheidung zum Tode führt. Sterbenlassen ist keine Tötung. Auch muss sich zukünftig kein schwerstkranker Mensch dafür rechtfertigen, dass er leben möchte.
Die Strafrechtsänderung schafft aber noch kein gutes Sterben. Wichtig ist nun eine professionelle palliativ-hospizliche Versorgung. Die muss alle Sterbenden erreichen – sowohl zu Hause, im Krankenhaus als auch im Pflegeheim. Die wenigen Hospize dürfen nicht länger der einzige Ort guten Sterbens sein.“

 

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.