Die Betreuungsverfügung

Was ist eine Betreuungsverfügung, was kann man durch sie erreichen und wovor schützt sie?

Die Betreuungsverfügung kann eine sinnvolle Ergänzung ihrer Vorsorgedokumente sein. Sie regelt die Lebensbereiche, für die keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde. In der Betreuungsverfügung nennen Sie Ihren Wunschbetreuer, den das Betreuungsgericht für Sie zum Betreuer bestellt, sobald Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst bewerkstelligen können.

  • Die Betreuungsverfügung schützt Sie vor Fremdbetreuung: In der Regel bestellt das Betreuungsgericht die von Ihnen genannte Wunschperson zu Ihrem Betreuer.
  • Sie können in der Betreuungsverfügung einen oder mehrere Wunschbetreuer benennen.
  • Eine Betreuung wird durch das Betreuungsgericht kontrolliert, das heißt der Wunschbetreuer kann erst dann als Betreuer für Sie handeln, wenn Sie nachweislich nicht mehr geschäftsfähig sind und die Bestellung durch das Gericht erfolgt ist.
  • Der Betreuer erhält dann einen Betreuerausweis.
  • Er muss gegenüber dem Betreuunsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Aktivitäten für Sie ablegen.

Eine Betreuungsverfügung oder doch besser eine Vorsorgevollmacht? Lassen Sie sich in einem Beratungsgespräch über die rechtlichen Hintergründe aufklären und gemeinsam die für Ihre persönliche Situation beste Entscheidung treffen.