Erstellung und Prüfung

Alles Wissenswerte von der Erstellung bis zum rechtsgültigen Dokument.

Wir Berater der Deutschen Stiftung Patientenschutz haben jahrzehntelange Erfahrung in punkto Vorsorgedokumente. Unser Team setzt sich multiprofessionell aus Pflege- und Palliativfachkäften, Juristen und Seelsorgern zusammen.

  • Während des Beratungsgesprächs hält Ihr Berater Ihre Aussagen und Wünsche schriftlich fest - als Grundlage für die spätere Erstellung Ihrer Dokumente.
  • Bereits im Beratungsgespräch erreichen Sie in einigen Bereichen Sicherheit für sich: Sie haben eine mündliche Patientenverfügung und einen mündlichen Betreuerwunsch abgegeben. Falls etwas passiert, bevor Sie Ihre Dokumente unterschreiben können, bezeugen wir Ihre Aussagen und Wünsche.
  • Nach Erhalt Ihrer Dokumente haben Sie Zeit, diese zu prüfen und mit Ihrem Berater Änderungswünsche zu besprechen. Sind Sie mit allen Inhalten einverstanden, unterzeichnen Sie die Dokumente, die damit Rechtsgültigkeit erlangen.

Ist alles fertig, senden Sie uns Ihre Dokumente im Original noch einmal zu. Diese durchlaufen ein Prüfungsverfahren. Wird ein Mangel an Ihrem Dokument festgestellt, informieren wir Sie. Ansonsten gehen die Dokumente zur Registrierung in unser Bundeszentralregister Willenserklärung.

Und so geht es weiter…