Hinterlegung und Aktualisierung

Geprüfte Dokumente werden im Bundeszentralregister Willenserklärung registriert – als Sicherheit für Sie!

Das bundesweite Vorsorgeregister der Deutschen Stiftung Patientenschutz heißt Bundeszentralregister Willenserklärung. Dort werden geprüfte Vorsorgedokumente hinterlegt, und zwar im Wortlaut. Das heißt, wir vermerken nicht nur, dass Sie Dokumente besitzen, sondern speichern das gesamte Dokument. Dadurch können wir Ihren Bevollmächtigten oder Betreuer sofort beraten, wenn er sich meldet. Auch bei Verlust der Dokumente erhalten Sie rasch Ersatz.

  • Nach der Registrierung bekommen Sie Ihre Original-Dokumente zurückgeschickt.
  • Sie erhalten außerdem einen Notfallausweis mit den Telefonnummern Ihrer Bevollmächtigten.
  • Diesen tragen Sie bitte in Ihrer Brieftasche immer bei sich, damit Ihre Bevollmächtigten oder wir Patientenschützer im Notfall sofort informiert werden können.
  • Wir erinnern Sie einmal im Jahr daran, zu prüfen, ob Ihre Patientenverfügung weiterhin ihrem Willen entspricht.
  • Falls ja, bestätigen Sie dies auf einem Aktualisierungsbogen, den Sie von uns bekommen.

Haben Sie Änderungswünsche, beraten wir Sie jederzeit gerne.

Und so geht es weiter...