Unsere Hilfe für Sie...

Folgende Hilfen bieten wir Ihnen je nach Notwendigkeit an:

Schritt 1: Wir klären den Bevollmächtigten fachlich auf und geben Hilfe zur Selbsthilfe, zum Beispiel Gesprächsvor- und -nachbereitung, Unterstützung bei Schriftverkehr.

Schritt 2: Wir nehmen Kontakt zum Konfliktpartner, zum Beispiel dem behandelnden Arzt oder Pflegeteam, auf.

Schritt 3: Wir begleiten den Bevollmächtigten zu einem Vor-Ort-Termin, zum Beispiel ins Krankenhaus.

Schritt 4: Wir leiten rechtliche Schritte ein.

Wir stimmen uns jeweils engmaschig mit ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer ab. Ab Schritt 3 brauchen wir eine Vollmacht von Ihnen oder Ihrem Vertreter, um tätig werden zu können, sofern Sie uns diese nicht bereits in Ihrer Patientenverfügung erteilt haben.