Die Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht, was kann man durch sie erreichen und wovor schützt sie?

In der Vorsorgevollmacht machen Sie die Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten. Sie statten Ihren Bevollmächtigten mit den erforderlichen Rechten aus, für Sie Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht wird dann wirksam, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Die Vorsorgevollmacht für Gesundheitssorge enthält die Vollmachtsbereiche für medizinische und pflegerische Belange. Die Vorsorgevollmacht für weitere Angelegenheiten, die Sie zusätzlich erstellen können, regelt Finanzielles, Behördliches und Gerichtliches.

  • Die Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass es eine Person Ihres Vertrauens ist, die später Ihre Belange regelt.
  • Sie können in einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen bevollmächtigen.
  • Sie können die Rangordnung zwischen den Personen festlegen.
  • Bevollmächtigte dürfen unmittelbar für Sie entscheiden, ohne sich vorher zum Betreuer bestellen zu lassen.
  • Bevollmächtigte werden in Ihren Handlungen von keiner Behörde kontrolliert.

Eine Vorsorgevollmacht muss wohlüberlegt erstellt werden. Lassen Sie sich in einem Beratungsgespräch von uns über die rechtlichen Hintergründe aufklären und gemeinsam das für Ihre persönliche Situation beste Vollmachtsgefüge finden.