Betäubungsmittelgesetz

Wo schützen die rechtlichen Vorgaben, wo schränken sie zu stark ein?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Stoffen, die als Betäubungsmittel eingestuft sind. Dazu zählen starke Schmerzmittel, wie zum Beispiel Morphine.

  • Der Arzt darf diese nur auf besonderen Betäubungsmittelrezepten verschreiben.
  • Es muss vom Arzt und von der Apotheke für einen Zeitraum von drei Jahren dokumentiert werden, an wen ein solches Rezept herausgegeben und welches Medikament verschrieben wurde.
  • Es ist außerdem festgelegt, in welchen Mengen diese Medikamente an eine Person herausgegeben werden dürfen.
  • Rechtlich problematisch ist die Bevorratung solcher Medikamente, vor allem wenn sie patientenunabhängig erfolgen soll, wie etwa in Pflegeheimen oder Hospizen.

Forderungen der Deutschen Stiftung Patientenschutz

  • Forderung erfüllt: Am 28. Juni 2012 erfolgte eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, für die sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz im Bundesministerium für Gesundheit stark gemacht hat.
  • Seitdem ist es Ärzten möglich, ambulant versorgten Palliativpatienten zur Überbrückung einer Krisensituation betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel für einen Bedarf von drei Tagen zu überlassen.
  • Die Stiftung plädiert außerdem für eine patientenunabhängige Bevorratung von Schmerzmitteln in Pflegeheimen, um die Bewohner adäquat und rasch schmerztherapeutisch versorgen zu können.