Palliativversorgung

Kann ich mich bei schwerster Krankheit auch zu Hause versorgen lassen? Was kostet das?

Gesetzlich Versicherte haben seit dem 1. April 2007 einen Leistungsanspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Diese ärztlichen und pflegerischen Leistungen erhalten Menschen mit nicht heilbarer, fortschreitender und weit fortgeschrittener Erkrankung, deren Lebenserwartung begrenzt ist. Ziel ist es, den Kranken zu Hause zu versorgen. Wichtige Schwerpunkte sind die Schmerztherapie und die Behandlung von Begleitsymptomen. Verordnet wird SAPV vom behandelnden Arzt.

Hospizpatienten mit besonderem Bedarf erhalten im Rahmen der SAPV als Teilleistung die ärztliche Versorgung. Pflegeheimbewohner haben ebenfalls Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung.

 

Forderungen der Deutschen Stiftung Patientenschutz

  • Trotz Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung gibt es bei weitem nicht genügend Anbieter. Das Angebot muss bedarfs- und flächendeckend werden.
  • Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten oftmals gar nicht oder nur aus Kulanzgründen. Bei Vertragsabschluss oder Vorabanfragen wird diese Problematik meist nicht thematisiert. Diese Ungleichbehandlung von privat Versicherten und gesetzlich Versicherten ist nicht hinnehmbar.