Fixierung

Wann und warum werden in der Pflege freiheitsentziehende Maßnahmen eingesetzt? Gibt es Alternativen?

Die Fixierung gehört, ebenso wie eine geschlossene Unterbringung, zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen. Eine Fixierung erfolgt durch

  • das Anbringen von Bettgittern
  • das Festschnallen mit Hilfe von Fixiergurten
  • ein Tischbrett, das ein Aufstehen verhindert
  • die Gabe sedierender Medikamente (chemische Fixierung).

 

Rechtslage

Grund für eine Fixierung ist ausschließlich Eigen- oder Fremdgefährdung, die mit anderen Maßnahmen nicht verhindert werden kann. Ist ein Patient einwilligungsfähig, kann er selbst der Durchführung einer Fixierung zustimmen. Ist dies nicht der Fall, muss eine Fixierung nach Begutachtung durch einen Betreuungsrichter von diesem genehmigt werden (§1831 BGB). Genehmigungsbedürftig sind regelmäßige oder über einen längeren Zeitraum durchgeführte Fixierungen. Eine Ausnahme besteht, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Die Genehmigung durch den Betreuungsrichter muss dann allerdings unverzüglich nachgeholt werden. Angehörige, Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer dürfen nicht allein über eine Fixierung entscheiden. Willigen sie in eine Fixierung ein, muss dies ebenfalls vom Betreuungsrichter genehmigt werden. Wird eine Fixierung entgegen der dargestellten Grundsätze durchgeführt, handelt es sich um den Straftatbestand der Freiheitsberaubung. Jede Fixierung muss vom Pflegepersonal überwacht und dokumentiert werden.

Standpunkt der Deutschen Stiftung Patientenschutz

  • Ziel muss es sein, in Pflegeheimen die Zahl der fixierten Bewohner unter fünf Prozent zu halten.
  • Eine Fixierung darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn keinerlei andere Lösungsmöglichkeit mehr besteht.
  • Anderen geeigneten Maßnahmen ist der Vorzug zu geben. Dies können sein: Tiefgelegte Betten, um Verletzungen beim Herausfallen zu verhindern oder eine Sturzprophylaxe durch Hüftprotektoren.
  • Gerade bei dementiell erkrankten Patienten verschlechtern Fixierungen den Gesamtzustand oft gravierend. Durch eine geeignete Gestaltung der Räume und des Tagesablaufs können diese oftmals vermieden werden.