Organtransplantation

Was geschieht bei einer Organtransplantation? Wie funktioniert das deutsche Organspendesystem? Welche Kritik gibt es?

Bei einer Organtransplantation werden im Rahmen eines operativen Eingriffs Organe von einem spendenden Patienten auf einen empfangenden Patienten übertragen. Man unterscheidet dabei die Lebendspende von der postmortalen Spende. Bei der Lebendspende wird das Organ einem lebenden Patienten entnommen. Sie ist nur bei Nieren und Lebern möglich. Alle anderen Organe wie Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse können nur postmortal gespendet werden. Bei der postmortalen Spende wird das Spenderorgan einem Patienten entnommen, bei dem der Hirntod festgestellt wurde. Neben der Organtransplantation ist die Transplantation von Gewebe, Blut oder Knochenmark möglich.


Rechtsgrundlage

Seit 1997 gibt es in Deutschland ein Transplantationsgesetz. Seither gilt die „erweiterte Zustimmungslösung“. Die Organ- beziehungsweise Gewebespende ist zulässig, wenn der Spender schriftlich zugestimmt hat, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Hat er das nicht, entscheiden die nächsten Angehörigen. Seit November 2012 werden die Bürger in regelmäßigen Abständen von ihrer Krankenkasse aufgefordert, sich zu entscheiden (Entscheidungslösung). Es besteht aber keine Entscheidungspflicht. Spenden können Personen ab 16 Jahren. Ein Widerspruch ist ab 14 Jahren möglich. Wichtig: Personen, die eine Patientenverfügung haben, sollten darin unbedingt ihre Haltung zur Organspende klären. Denn es kann je nach Verfügungsinhalt zu einem Widerspruch zwischen einem gewünschten Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (sterben lassen) und der notwendigen Fortführung derselben Maßnahmen bis zum Eintritt des Hirntods und zur Entnahme der Organe kommen. Dieser Widerspruch kann durch eine präzise Formulierung in der Patientenverfügung aufgelöst werden.


Der Spender

In Deutschland ist die postmortale Organentnahme nur bei einem hirntoten Spender möglich. In der neueren Literatur spricht man von einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall. Die entsprechende Diagnostik wird nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durchgeführt.  Die Festlegung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als Tod des Menschen ist nicht unumstritten. Einen Überblick über diesen Aspekt des Themas bietet der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“.


Der Empfänger

Hält der behandelnde Arzt eine Organtransplantation für erforderlich, verweist er den Patienten an ein Transplantationszentrum. Dieses entscheidet über die Aufnahme auf die Warteliste. Dazu hat die Bundesärztekammer Richtlinien erlassen. Die Kosten für eine Organtransplantation übernimmt die Krankenkasse des Organempfängers.


Organisation der Organtransplantation

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist für die Koordination von Transplantationen zuständig. Sie ist als private Stiftung organisiert. Sie leitet unter anderem die Daten der gespendeten Organe an die Stiftung Eurotransplant, eine private Stiftung im niederländischen Leiden weiter. Dort findet der Abgleich mit der Warteliste der potenziellen Empfänger statt und dort wird auch die Entscheidung getroffen, wer das Organ bekommt. Die DSO organisiert den Organtransport und bezahlt dem Transplantationszentrum die entstandenen Kosten für die Organübertragung. Die Geldmittel werden der DSO von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt.


Organspendeskandale und problematische Strukturen

Seit Juli 2012 wurden immer wieder Unregelmäßigkeiten bei Transplantationen bekannt. Dies betrifft den Zeitraum von 2010 bis 2012. In mehreren namhaften Transplantationszentren haben Mediziner nachweißlich Krankenakten manipuliert, um ausgewählte Patienten bevorzugt mit Spenderorganen zu versorgen. Außerdem steht die Deutsche Stiftung Organtransplantation immer wieder aufgrund ihrer internen Organisation und ihrer Arbeitsweisen in der Kritik. Die Folge ist eine Verunsicherung der Bevölkerung und ein Rückgang der Organspenden.

Forderungen der Deutschen Stiftung Patientenschutz

  • Menschen, die sich im Entscheidungsprozess für oder gegen einen Organspendeausweis befinden, müssen eine fundierte Aufklärung erhalten, gerade auch über die Hirntoddiagnostik und die Entnahmeabläufe.
  • Die Verteilung von Lebenschancen darf nicht länger privaten Akteuren wie der Bundesärztekammer oder der Deutschen Stiftung Organtransplantation überlassen werden. Die Organisation des Organspendesystems gehört in staatliche Hände. Fachlich geeignet wäre dazu das staatliche Robert-Koch-Institut.
  • Bisher steht nicht im Gesetz, wie sich ein Patient gerichtlich wehren kann, wenn ein Transplantationszentrum die Aufnahme auf die Warteliste verweigert oder ihn streicht. Der Gesetzgeber muss regeln, wie Betroffene solche Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen können.
  • Die Zahl der Transplantationszentren in Deutschland muss um die Hälfte reduziert werden. Damit wird der Konkurrenzdruck auf die einzelnen Zentren minimiert und die Qualität steigt.