Leistungserbringer in der Pflege, Hospiz- und Palliativ-Versorgung

Was steckt hinter der Bezeichnung "Leistungserbringer"?

Als Leistungserbringer werden im deutschen Gesundheitssystem alle Personen und Institutionen bezeichnet, die Leistungen für Versicherte der Krankenkassen anbieten. Zum Beispiel sind das niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Hospize oder Physiotherapeuten. Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer werden von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen in gemeinsamen Richtlinien festgelegt. Zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen bestehen Verträge, die das Leistungsangebot und die Vergütung regeln.


Wo erhalte ich hospizliche und palliative Leistungen? Muss ich dafür etwas bezahlen?

Neben den allgemeinen ambulanten und stationären Pflegeleistungen gibt es eine wachsende Anzahl zusätzlicher Angebote für schwerkranke, pflegebedürftige oder sterbende Menschen.


Stationäre Hospize

Das sind kleine Einrichtungen mit acht bis 16 Plätzen, die institutionell unabhängig arbeiten und von einer speziell in Palliative Care ausgebildeten Pflegekraft geleitet werden. In enger Kooperation mit freiwilligen Helfern und niedergelassenen Ärzten pflegen und behandeln sie Menschen, deren Lebenserwartung nur noch Wochen beträgt und die unter Beschwerden leiden, die sich weder zu Hause noch in einem Pflegeheim lindern lassen. Welche Menschen in einem Hospiz aufgenommen werden, ist gesetzlich geregelt.

Finanzierung: 95 Prozent der Kosten des Hospiz-Aufenthalts tragen die gesetzliche Krankenkasse und die Pflegeversicherung. Fünf Prozent trägt das Hospiz. Dem gesetzlich versicherten Betroffenen dürfen seit 1. August 2009 keine Kosten mehr in Rechnung gestellt werden. Privatversicherte haben nur den Anspruch auf die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung. Die Restkosten werden ihnen, wenn nicht vertraglich ausdrücklich zugesichert, nur über den Kulanzweg erstattet.


Ambulante Hospizdienste

Sie leisten eine wesentlich von freiwilligen Helfern getragene Arbeit. Das Angebot besteht aus einer psychosozialen Begleitung der Betroffenen und ihres Umfelds. Die Ehrenamtlichen werden sorgfältig geschult, erhalten kontinuierliche Supervision und werden in ihrer Tätigkeit zunehmend von hautptamtlichen Kräften koordiniert. Die Dienste müssen in der Lage sein, fachkundige Hilfe für eine notwendige Palliative-Care-Betreuung einzuschalten.

Finanzierung: Die Begleitung ist für die Betroffenen kostenlos.


Palliativstationen

Das sind Fachabteilungen von Krankenhäusern. Dort können Patienten aufgenommen werden, die eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung benötigen. Ärzte, Pflegende und Therapeuten mit Kenntnissen und Erfahrung in Palliative Care und Palliativmedizin arbeiten dort Hand in Hand. Ihre Aufgabe ist es, Beschwerden zu lindern und die Situation der schwerkranken Menschen zu verbessern. Im besten Fall so, dass sie wieder entlassen werden können.

Finanzierung: Der Aufenthalt wird von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert - ebenso wie der auf anderen Krankenhausstationen. Bei Privatversicherten wird eine notwendige Palliativbehandlung ebenfalls bezahlt.


Palliative-Care-Teams

Diese Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) versorgen Patienten, die an einer nicht heilbaren und fortschreitenden Erkrankung leiden und eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. So können Betroffene bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder stationären Pflegeeinrichtungen bleiben. Neben Medizin und Pflege gehören auch psychosoziale und spirituelle Begleitung zum Angebot der Palliative-Care-Teams.

Finanzierung: Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ergänzt das bestehende Versorgungsangebot und wird wie andere medizinsch-pflegerische Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Privatversicherte bekommen diese Leistungen, wenn sie nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurden, nur über den Kulanzweg erstattet.

Forderungen der Deutschen Stiftung Patientenschutz

  • In stationären Hospizen muss es möglich werden, eigene Ärzte anzustellen, um die nötige medizinische Versorgung aus einer Hand zu gewährleisten.
  • Trotz Rechtsanspruchs auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung gibt es bei weitem nicht genügend Anbieter. Das Angebot muss bedarfs- und flächendeckend werden.