Patientenschutz für Schwerstkranke, Pflegebedürftige und Sterbende

Was heißt Patientenschutz? Wie kann ich persönlich davon profitieren?

Jeder Mensch durchläuft verschiedene Phasen in seinem Leben: Zeiten, in denen er stark ist und Zeiten, in denen er schwach ist. Er ist gesund oder krank, jung oder alt, selbstständig oder auf die Hilfe anderer angewiesen. Menschen, die mitten im Leben stehen, können für sich selbst kämpfen. Sie können protestieren, demonstrieren und wählen. Aber was ist mit denen, deren letzte Lebensphase begonnen hat, die schwer krank oder pflegebedürftig sind? Sie können ihre Stimme nicht mehr erheben.

  • Sie brauchen einen anwaltlichen Partner, der sich gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen für ihre Rechte einsetzt.
  • Sie brauchen einen Sprecher, der ihren Wünschen und Bedürfnissen Ausdruck verleiht.
  • Sie brauchen eine Organisation, die sie vor Ausgrenzung und dem Vergessen schützt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erfüllt genau diese Aufgaben. Das Patientenschutztelefon ist unser direkter Draht zu den Betroffenen. Wir erfahren täglich: Schwerstkranke, Pflegebedürftige und deren Angehörige brauchen strategische Hilfe, ein offenes Ohr, ein beratendes Gespräch und konkrete Hilfestellungen, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Sie brauchen Unterstützung bei medizinisch-pflegerischen Fragen, aber auch in juristischen und psychosozialen Belangen. Diese Menschen brauchen aber auch Aufmerksamkeit in Politik, Justiz und Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung und müssen gleichzeitig besonderen Schutz erfahren. Wir Patientenschützer machen uns deshalb auch im Bereich der politischen Arbeit und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für sie stark.

Patientenschutz konkret

  • Am Patientenschutztelefon findet jeder Anrufer kostenfrei kompetente Auskunft.
  • Bei der Schiedsstelle Patientenverfügung bekommt jeder kostenfrei Unterstützung bei Konflikten rund um die Patientenverfügung.
  • Im Bereich der psychosozialen Hilfe haben wir für Anrufer ein offenes Ohr.
  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 4 und schwer dementiell erkrankte Menschen und Ihre Angehörigen beraten wir auch ohne Mitgliedschaft.


Was wir für Mitglieder zusätzlich anbieten