Checkliste Pflegedienst - Überprüfung eines ambulanten Pflegevertrags

Ist der passende Pflegedienst einmal gefunden, muss ein Vertrag geschlossen werden. Darin sollten alle vereinbarten Leistungen, Wünsche und Kosten genau aufgeschlüsselt werden. Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie ihn prüfen. Welche Rechte Sie haben und auf welche Fallstricke Sie achten sollten, haben wir für Sie in 14-Punkten zusammengestellt. Sie helfen dabei, neue oder bestehende Verträge zu überprüfen:

  1. Vertragspartner ist immer ausschließlich der Pflegebedürftige selbst. Sollten weitere Personen eingesetzt werden, könnten Zahlungsverpflichtungen auf sie zukommen.
  2. Ist der Pflegebedürftige nicht mehr geschäftsfähig, dann unterschreibt sein Bevollmächtigter oder Betreuer in Vertretung.
  3. Das Gesetz legt fest, dass der Pflegebedürftige dem Pflegedienst jederzeit fristlos kündigen kann, zum Beispiel wegen Vertrauensverlusts.
  4. Für den Pflegedienst selbst sollte im Vertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden, sechs Wochen zum Quartalsende wären gut. Jedenfalls muss der Pflegebedürftige immer genug Zeit haben, sich einen neuen Pflegedienst zu suchen.
  5. Folgendes muss aufgeführt sein: Kommt der Pflegebedürftige ins Krankenhaus oder in die Kurzzeitpflege, ruht der Vertrag. Mit seinem Tod endet er.
  6. Aus dem Vertrag muss hervorgehen, bis zu welchem Zeitpunkt ein Besuch des Pflegedienstes abgesagt werden kann, ohne dass Kosten entstehen.
  7. Wird dem Pflegedienst ein Wohnungsschlüssel ausgehändigt, so ist das zu vermerken. Ebenso andere Regelungen über den Zugang zur Wohnung.
  8. Eine genaue Beschreibung der Leistungen und Kosten ist wichtig. Es muss klar hervorgehen, was die Pflegeversicherung und was der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss.
  9. Von Seiten des Pflegedienstes ist eine Pflegedokumentation zu führen, die Pflegeleistungen sind darauf regelmäßig abzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen bleiben beim Pflegebedürftigen.
  10. Es muss sichergestellt sein, dass der Pflegedienst bei Personen- oder Sachschäden unbeschränkt für Fehler seines Personals haftet. Insbesondere darf die Haftung für den Verlust des ausgehändigten Wohnungsschlüssels nicht beschränkt werden.
  11. Bei der Abrechnung am Monatsende gilt: Der Pflegebedürftige oder sein Bevollmächtigter zeichnen den Leistungsnachweis des Pflegedienstes ab. Der Nachweis sollte zur Sicherheit vorher mit der Pflegedokumentation verglichen werden. Eine Kopie des Leistungsnachweises sollte anschließend dem Pflegebedürftigen ausgehändigt werden.
  12. Überprüfen Sie Ihre Rechnungen. Sollten Posten fälschlicherweise erhoben worden sein, fordern Sie den zu viel gezahlten Betrag zurück.
  13. Eine Erhöhung der Preise durch den Pflegedienst sollte vier Wochen vorher schriftlich ankündigt werden. Das ist so im Vertrag zu regeln.
  14. Eine Schweigepflichtentbindung sollte immer nur gegenüber den behandelnden Ärzten erfolgen. Auf jeden Fall sollten Sie jederzeit das Recht haben, die Entbindung von der Schweigepflicht zurückzunehmen.