Pflegevertrag: Ambulant und stationär

Was muss ich beim Abschluss eines Pflegevertrags und seiner Umsetzung beachten?

Egal ob zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung: Sobald ein Dienstleister Pflegeleistungen erbringt, wird ein Pflegevertrag geschlossen. Den Vertrag bekommt der Pflegebedürftige entweder von seinem ambulanten Pflegedienst oder vom Heimträger ausgehändigt. Darin werden unter anderem die Art, der Inhalt und der Umfang der Leistungen und ihre jeweilige Vergütung beschrieben.

In manchen Fällen ist es auch zu empfehlen, zwischen Verwandten einen Pflegevertrag abzuschließen. Das ist immer dann wichtig, wenn der pflegende Angehörige für seinen Dienst entlohnt werden soll, zum Beispiel durch eine Besserstellung beim Erbe gegenüber den nicht pflegenden Angehörigen.

Patientenschutz für Mitglieder und Betroffene*

  • Wir beraten Sie vor Vertragsabschluss
  • Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge für ein Pflegeheim, für betreutes Wohnen oder ein Hospiz
  • Wir gehen juristisch gegen Vertragsfehler vor

*Pflegebedürftige ab Pflegegrad 4 und schwer dementiell erkrankte Menschen und Ihre Angehörigen unterstützen wir auch ohne Mitgliedschaft.