Hospizplatz gesichert: „Dank Ihrer Hilfe durfte mein Bruder friedlich sterben“

Familie Stabenow möchte dem todkranken Angehörigen beistehen. Doch es gibt Hindernisse bei deren Bewältigung sie die Hilfe der Patientenschützer braucht.

„Klemens hat es nun geschafft. Wir sind traurig, aber auch dankbar, dass wir noch so viele Monate mit ihm verbringen durften. Sie tragen den größten Anteil daran, dass Klemens geschützt und geborgen im Hospiz bis zu seinem Ende bleiben konnte. Dafür danke ich Ihnen im Namen meiner Familie ganz herzlich.“ Als Patientenschützer Stephan von der Trenck Ende Februar diese bewegenden Zeilen von Christine Stabenow liest, lässt er in Gedanken noch einmal die letzten Monate Revue passieren. Er denkt an den Anruf vom Oktober und an ihre Verzweiflung. „Mein Bruder soll aus dem Hospiz entlassen werden. Die Krankenkasse bezahlt nicht länger, er muss in ein Pflegeheim. Aber wie soll das gehen? Er ist in sehr schlechter Verfassung und gar nicht transportfähig.“ Stephan von der Trenck erfährt die Geschichte des 44-jährigen Berliners. Klemens Stabenow ist ein künstlerisch und handwerklich begabter Mensch, fotografiert gerne, lernt russisch. Sein Leben aber verläuft unruhig: Orts- und Berufswechsel, zwei Kinder, zu denen kaum Kontakt besteht. Mit 41 Jahren wird bei ihm ein Gehirntumor diagnostiziert. Seine Schwestern pflegen ihn,  bis die Symptome zu stark werden.

 

„Das Hospiz selbst zu bezahlen wäre nicht möglich gewesen. Wir sind sehr dankbar!“

Im Januar 2012 bekommt er einen Platz in einem Berliner Hospiz. Klemens Stabenow ist da bereits blind, fast taub und querschnittsgelähmt. Laut Prognose hat er nur noch wenige Wochen Zeit. Dennoch stabilisiert er sich dort ein wenig. Er hat eine kompetente Ärztin, die die zunehmenden Schmerzen in den Griff bekommt und er wird gut gepflegt. Er nimmt seine Situation an, beklagt sich nicht und schließt mit vielen Dingen Frieden. Seine Geschwister besuchen ihn täglich, auch seine Kinder kommen. Als der ablehnende Bescheid der Krankenkasse eintrifft, verheimlichen ihm das seine Schwestern. Christine Stabenow berichtet: „Ich bekam eine Liste mit Pflegeheimadressen und besichtigte daraufhin zwölf Heime. Doch wie soll ein Mensch in seiner Verfassung dort zurecht kommen? Er konnte ja nicht einmal mehr nach Hilfe klingeln. Verzweifelt suchte ich im Internet nach einer Lösung und stieß auf die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Mein Anruf dort brachte die Wende.“

 

„Befreit von den juristischen Angelegenheiten hatten wir endlich Zeit für Klemens.“

Anwalt von der Trenck prüft den Bescheid und stellt fest, dass dieser auf einer Begutachtung durch eine Pflegekraft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beruht. Über Diagnose und Prognose eines Patienten muss aber ein Arzt entscheiden. Von der Trenck reicht erfolgreich Klage beim Sozialgericht ein: Im November genehmigt die Krankenkasse zwei Monate Hospizaufenthalt. Im Januar kommt es jedoch zu einer erneuten Ablehnung, wieder ohne ärztliches Gutachten - und obwohl die behandelnde Ärztin eine Verschlechterung bestätigt. Von der Trenck klagt erneut. Er ist vor Ort dabei, als daraufhin erstmals eine MDK-Ärztin erscheint. Sofort wird die Pflegestufe auf III plus Härtefall heraufgesetzt, zwei weitere Monate werden genehmigt. Die Familie nutzt die letzten Wochen mit ihrem Angehörigen intensiv. Sie lesen ihm vor, baden ihn, feiern gemeinsam seinen Geburtstag. Am 17. Februar stirbt Klemens Stabenow friedlich. Für seine Sterbeanzeige wünscht er sich die Worte: „Bin nicht von einem auf den anderen Tag verschwunden und so haben wir die Chance, langsam und miteinander auseinander zu gehen.“


Die Patientenschützer sind Experten in juristischen, medizinischen und pflegerischen Fragen. Sie kämpfen für die Rechte Schwerstkranker, Pflegebedürftiger und Sterbender.