Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Leistungskatalog

Darf ein Hospiz einen Eigenanteil in Rechnung stellen? Kann ich mich zu Hause palliativ versorgen lassen?

Gesetzlich Versicherte haben den Vorteil, dass es Leistungspflichten gibt, die für alle gesetzlichen Kassen gleichermaßen gelten.

 

  • Gesetzliche Krankenkassen bezahlen ihren Mitgliedern, die als Hospizpatienten eingestuft werden, den Aufenthalt in einem Hospiz.
  • Seit Juli 2009 entsteht dabei für den Patienten kein Eigenanteil mehr. Ausgenommen sind Sonderleistungen, wie zum Beispiel ein Fernsehanschluss.
  • Ist die Dauer des Aufenthalts im Hospiz länger als erwartet, lehnt die Krankenkasse unter Umständen die weitere Kostenübernahme ab. Der Patient wird dazu aufgefordert, wieder nach Hause oder in ein Pflegeheim umzuziehen. Ob zu Recht oder Unrecht, muss im Einzelfall geprüft werden.
  • Der Wechsel in ein Hospiz ist für Pflegeheimbewohner ausgeschlossen. Deshalb empfiehlt es sich, bereits bei der Entlassung aus dem Krankenhaus auf einen Hospizaufenthalt zu drängen, falls eine entsprechende Krankheitssituation vorliegt.
  • Jeder gesetzlich Versicherte hat seit April 2007 einen Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Das heißt, der schwerstkranke Patient hat Anspruch darauf, sich durch ein Palliativteam zu Hause fachgerecht versorgen zu lassen. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse.
  • Wird diese Leistung abgelehnt, muss dies im Einzelfall geprüft werden. Jeder hat das Recht, gegen einen solchen negativen Bescheid Widerspruch einzulegen.

 

Befinden Sie oder eine Ihnen nahestehende Person sich in einer der genannten Situationen und brauchen Rat und Hilfe, melden Sie sich bitte an unserem Patientenschutztelefon.